Wenn Du sowohl über einen Zählpunkt für Deinen Haushalt, als auch über einen Zählpunkt für Deinen Betrieb verfügst, sollte Dein Grundkontingent bereits aufgrund der bisherigen Regelung für „Privathaushalte“ durch Deinen Stromlieferanten berücksichtigt werden. In diesem Fall darf das Grundkontingent „Gewerbe und Land-/Forstwirtschaft“ nicht zusätzlich beantragt werden. Eine Gewährung des Grundkontingents für eine natürliche Person aus beiden Regelungen ist jedenfalls unzulässig und muss im Rahmen der Beantragung abgelehnt werden. Ist Dir nicht klar, ob das Grundkontingent bereits gewährt wird, überprüfe zunächst bitte Deine Stromrechnung, besuche das Online-Portal Deines Stromlieferanten oder frage bei Deinem Stromlieferanten nach.