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Österreich stellt für 2021/2022 eine Unterstützung für einkommensschwache Haushalte bereit – den Heizkostenzuschuss. Doch wer kann ihn beantragen? Wie macht man das und was kann man an finanzieller Unterstützung erwarten? Wir haben hier alle wichtigen Infos für Dich zusammengefasst!
Als Antragssteller musst Du ab einem gewissen Datum, dass sich je nach Bundesland unterschiedet, einen Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland angemeldet haben. Bei z.B. einem Umzug kann wegen diesem Stichtag die Unterstützung wegfallen. Je nach Bundesland gelten andere Regularien, die wir Dir unten zusammengefasst haben. Mit dem Heizkostenzuschuss sollen Bedürftige, die unter einer vom Bundesland festgelegten Einkommensgrenze liegen, unterstützt werden. Wo diese Grenze liegt und welche Zusatzleistungen, wie z.B. Kinderbetreuungsgeld zulässig sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Es gilt: Je früher Du den Heizkostenzuschuss beantragst desto besser!
Denn: Das Budget für den Zuschuss ist begrenzt und sobald dieses vollkommen ausgeschöpft ist, werden keine zusätzlichen Zuschüsse für diese Heizperiode mehr vergeben!
Wie hältst Du Deine Heizkosten niedrig? Teile Deine Meinung und Ideen ganz einfach über Facebook oder Instagram mit uns und wir lassen die gesamte Community daran teilhaben!
Die Höhe der Unterstützung hängt vom jeweiligen Wohnsitz des Antragsstellers ab. Während in Kärnten der Zuschuss bei nur 100€ liegt, kann man im Gebiet Vorarlberg einen Zuschuss bis zu 270€ erwarten!
Die Voraussetzungen der unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland stark. Deshalb haben wir sie für Dich in einer Übersicht zusammengefasst:
Oberösterreich
In dieser Heizperiode bekommst Du einen einmaligen Zuschuss von 175€, der zwischen dem 1. Februar und 9. Mai 2022 beantragt werden muss. Weitere Infos zu Einkommensgrenzen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistung findest Du auf dieser Seite.
Salzburg
In dieser Heizperiode bekommst Du einen einmaligen Zuschuss von 150€, der zwischen dem 1. Januar und 31. Mai 2022 beantragt werden muss. Weitere Infos zu Einkommensgrenzen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistung findest Du auf dieser Seite.
Niederösterreich
In dieser Heizperiode bekommst Du einen einmaligen Zuschuss von 150€. Der Heizkostenzuschuss kann bis zum 30.März 2022 am Gemeindeamt Deines Hauptwohnsitzes beantragt werden. Weitere Infos zu Einkommensgrenzen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistung findest Du auf dieser Seite.
Wien
In Wien gibt es leider keinen Heizkostenzuschuss. Die finanzielle Unterstützung ist aber bereits in der Mindestsicherung berücksichtigt. Für finanziell angespannte Situationen und unerwartet hohen Energiekosten kannst Du Dich aber an das Sozialmagistrat MA 40 wenden. Hier findest Du alle Infos und Voraussetzungen über die Wiener Energieunterstützung.
Burgenland
In dieser Heizperiode bekommst Du einen einmaligen Zuschuss von 165€, der bis zum 31.Dezember 2021 beantragt werden muss. Hier findest Du weitere Infos zu Einkommensgrenzen, Voraussetzungen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistungen.
Steiermark
In dieser Heizperiode bekommst Du einen einmaligen Zuschuss von 120€, den Du bis 04.Februar 2022 beantragen kannst. Hier findest Du weitere Infos zu Einkommensgrenzen, Voraussetzungen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistungen.
Kärnten
Der Zuschuss in Kärnten ist zweigeteilt: Der kleine Zuschuss liegt bei 110€, der große Zuschuss bei 180€. Du kannst beide bis zum 15.März 2022 beantragen. Hier findest Du weitere Infos zu Einkommensgrenzen, Voraussetzungen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistungen.
Tirol
In dieser Heizperiode bekommst Du einen einmaligen Zuschuss von 250€ den Du leider nur bis zum 31.November 2021 beantragen konntest. Speichere Dir diesen Beitrag also ab, um im nächsten Jahr vom Zuschuss zu profitieren! Hier findest Du weitere Infos zu Einkommensgrenzen, Voraussetzungen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistungen.
Vorarlberg
In dieser Heizperiode bekommst Du einen einmaligen Zuschuss von 270€ den Du noch bis zum 25.Februar 2022 beantragen kannst. Hier findest Du weitere Infos zu Einkommensgrenzen, Voraussetzungen und Begrenzungen der Höhe von Zusatzleistungen.
Den Antrag kannst Du beim Gemeindeamt Deines Wohnortes stellen. In Niederösterreich kannst Du ihn auch auf den zuständigen Bezirkshauptmannschaften und bei der Abteilung „Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung“ der Landesregierung stellen.
Für den Antrag benötigst Du:
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