Hast Du gewusst, dass Strom nachts günstiger ist? Wir nutzen das im MAX eMobil Strom, um Dir beste Konditionen für die Tankladung Deines eFahrzeugs bieten zu können. So kannst Du nachts Dein eFahrzeug laden, damit Du tagsüber richtig durchstarten kannst. Und Dein Zuhause versorgen wir ganz einfach mit!
Ganz egal, ob eAuto, eRoller oder eBike - wir wollen, dass Du mit uns gleich voll durchstarten kannst! Die ersten Kilometer mit Deinem eFahrzeug gibt’s deshalb von MAXENERGY geschenkt dazu. Schicke uns dafür einfach nach Abschluss des Tarifs MAX eMobil Strom eine Kopie der Rechnung oder des Zulassungsscheines Deines eFahrzeugs und wir übernehmen alles Weitere für Dich.⁷
Wir suchen bei MAXENERGY immer nach modernen Lösungen, die sich ganz einfach in den Alltag unserer Kunden integrieren lassen. Gerade in Österreich ist eMobilität ein wichtiges Thema, weshalb wir uns damit beschäftigen, denn:
Österreich will bis 2050 einen weitgehend CO₂-neutralen Verkehrssektor erreichen und wir wollen mit Dir einen Teil dazu beitragen.
Durch den Ausbau der eMobilität können die Feinstaubbelastung und Stickoxidemissionen deutlich gesenkt werden. Das sorgt nicht nur bessere Luft in den Städten, sondern freut auch unser Klima.
eFahrzeuge erzeugen ca. 70 - 90 % weniger Treibhausgase über den gesamten Fahrzeuglebenszyklus als konventionelle Fahrzeuge, weswegen wir Dir den Wechsel zur eMobilität erleichtern wollen.
Die Ökobilanz von eFahrzeugen ist am besten, wenn der Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Aus diesem Grund setzen wir auf 100% Wasserkraft aus Österreich!
Beantworten wir ganz ausführlich und verständlich erklärt in unseren Aktions-FAQs.
Sämtliche Systemnutzungsentgelte (Netztarife), Zuschläge und Abgaben sind Teil der Netzrechnung des Netzbetreibers. Eine Gebrauchsabgabe Energie ist nicht imArbeits- oder Grundpreis enthalten und kann zusätzlich erhoben werden. Die monatlichen Teilbeträge errechnen sich aus dem Arbeits- und dem Grundpreis Deines Tarifs.Weitere Informationen zu Teilbeträgen findest Du unter Ziff. 6 unserer AGB Strom.
Die Energiepreisgarantie bezieht sich ausschließlich auf den Arbeits- und Grundpreis und gilt für den oben genannten Zeitraum ab Lieferbeginn bzw. ab Tarifanpassung. Die Preisgarantie bezieht sich nicht auf die von MAXENERGY nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Umsatzsteuer und Abgaben.
Die erstmögliche Kündigung ist bis 2 Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Danach gelten die Bedingungen unter Ziff. 3 unserer AGB Strom.
Der Frei-Kilometer Bonus gilt nur für Neukunden, die dem oben genannten Tarif zwölf Monate treu bleiben. Neukunde ist, wer vor Vertragsabschluss mit dem angemeldeten Zählpunkt nicht unmittelbar davor von MAXENERGY beliefert wurde. Wechselt der Neukunde mit mehreren Zählpunkten (Strom) zu MAXENERGY oder meldet ein bestehender Kunde einen zusätzlichen Zählpunkt an, besteht für jeden Zählpunkt Anspruch auf den Frei-Kilometer Bonus. Der Frei-Kilometer Bonus wird auf der Grundlage des Jahresverbrauchs des eFahrzeugs berechnet und wird auf den Arbeits-und Grundpreis gewährt. Hierzu ist die Einreichung eines Kaufbelegs notwendig. Die Berücksichtigung des Frei-Kilometer Bonus erfolgt nicht im Rahmen der monatlichen Teilbeträge, sondern bei der ersten Jahresverbrauchsabrechnung (je nach Abrechnungsintervall des Netzbetreibers) nach mindestens zwölf Monaten Belieferung. Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf von zwölf Monaten aus wichtigem Grund, wird kein Frei-Kilometer Bonus berechnet. Kündigt MAXENERGY den Vertrag mit dem Kunden vor Ablauf von zwölf Monaten wegen Zahlungsverzugs(unter Einhalten des qualifizierten Mahnverfahrens) oder wegen Stromdiebstahls,besteht kein Anspruch auf den Frei-Kilometer Bonus.